Konditionen

Privatpraxis

Bitte beachten Sie, dass meine Praxis den Status einer Privatpraxis hat. Dies hat für Sie den Vorteil individueller Terminvereinbarungen. Weiters unterliegt die Inanspruchnahme meiner Leistungen keinerlei Meldepflichten bei Krankenkassen.

Kostenrückerstattung

Ab 1.1 2024 ist Klinsch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung. Sie erhalten daher von den Krankenkassen eine Refundierung.
Je nach Ihren vertraglichen Tarifbestimmungen werden bei bestehenden privaten Krankenversicherungen die Kosten für klinisch psychologische Behandlung übernommen. Bitte erkundigen sie sich diesbezüglich bei ihrer privaten Krankenversicherung.

Sie können die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung und oder ArbeiternehmerInnenverlanlagung steuermindernd geltend machen und können  somit bis zu 50% der Kosten sparen.

Verschwiegenheitspflicht

Als klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz.

Absageregelung

Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann, geben sie dies bitte bis 24 Stunden vor dem Termin bekannt. Absagen, die später oder gar nicht erfolgen, sind stets voll kostenpflichtig.

Die Einheit beträgt dabei grundsätzlich 50 Minuten und wird ohne Umsatzsteuer verrechnet.